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E-Scooter mit Versicherungskennzeichen auf einem Radweg

E-Scooter mit Straßenzulassung

Wer einen E-Scooter in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr nutzen möchte, kommt um eine Straßenzulassung nicht herum. Seit Juni 2019 regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) genau, welche E-Scooter auf Radwegen und Straßen gefahren werden dürfen. Jedes zugelassene Modell muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vom Kraftfahrt-Bundesamt besitzen, maximal 20 km/h fahren und über zwei unabhängige Bremsen, eine Klingel sowie eine vorschriftsmäßige Beleuchtung verfügen.

Die gute Nachricht: Es gibt E-Scooter mit ABE in vielen Preisklassen. Für drei Modelle unseres Katalogs (NAVEE GT3 D, Segway-Ninebot E2 Pro D und iScooter i9M) haben wir die Betriebserlaubnis in der Liste des Kraftfahrt-Bundesamts nachgeschlagen; viele weitere Angebote werben mit „Straßenzulassung“, ohne dass sich ein Eintrag zuordnen ließ. Die Herstellerangaben zur Reichweite liegen bei den Modellen mit Nachweis zwischen 30 und 50 Kilometern (jeweils Bestwerte laut Anbieter).

Neben der ABE benötigen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung, nachgewiesen durch die Versicherungsplakette (umgangssprachlich Versicherungskennzeichen), die am Heck des Scooters angebracht wird. Den Jahresbeitrag legt der Versicherer fest; ohne Versicherungsschutz zu fahren ist eine Straftat. In unseren Ratgebern finden Sie alle Details zu den gesetzlichen Anforderungen und unsere Auswahl zugelassener Modelle.

Weitere Ratgeber

Auswahl — E-Scooter mit ABE

KBA-Eintrag P531
NAVEE GT3 D — bis 50 km laut Anbieter, KBA-Eintrag P531

NAVEE GT3 D — bis 50 km laut Anbieter, KBA-Eintrag P531

349,00 €

Stand 28.10.2026 · inkl. MwSt., ggf. zzgl. Versand · maßgeblich ist der aktuelle Preis auf Amazon

+ ABE in der KBA-Liste belegt (Typ GT3-D)
+ Bis 50 km im Sparmodus laut Anbieter
+ Vierfach-Federung, IPX5 laut Anbieter
- 50 km gelten laut Anbieter nur im Sparmodus
- Gewicht im Angebot nicht genannt
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KBA-Typ E2P
Segway-Ninebot E2 Pro D — bis 35 km laut Anbieter, KBA-Typ E2P

Segway-Ninebot E2 Pro D — bis 35 km laut Anbieter, KBA-Typ E2P

299,99 €

Stand 28.10.2026 · inkl. MwSt., ggf. zzgl. Versand · maßgeblich ist der aktuelle Preis auf Amazon

+ KBA-Liste führt Typ E2P (Segway Europe B.V.)
+ Bis 35 km laut Anbieter
+ Blinker vorn und hinten laut Anbieter
- Keine Federung im Angebot genannt
- Reichweite variiert laut Anbieter mit Terrain und Gewicht
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KBA-Eintrag P660
iScooter i9M — bis 30 km laut Anbieter, KBA-Eintrag P660

iScooter i9M — bis 30 km laut Anbieter, KBA-Eintrag P660

249,99 €

Stand 28.10.2026 · inkl. MwSt., ggf. zzgl. Versand · maßgeblich ist der aktuelle Preis auf Amazon

+ ABE in der KBA-Liste belegt (Typ i9M)
+ Günstigstes Modell mit Nachweis
+ 10-Zoll-Luftreifen laut Anbieter
- Akkugröße im Angebot nicht genannt
- Luftreifen können eine Panne bekommen
Preis auf Amazon prüfen

Straßenzulassung, eKFV und Ihre Rechte im Überblick

Seit dem 15. Juni 2019 regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Deutschland, welche E-Scooter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen und welche Pflichten Fahrer haben. Wer die Regeln kennt, fährt nicht nur legal, sondern auch deutlich sicherer. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen — ersetzen damit aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Technische Voraussetzungen für die ABE

Damit das Kraftfahrt-Bundesamt eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt, muss ein E-Scooter eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h einhalten, eine Nenndauerleistung von höchstens 500 Watt besitzen und über zwei voneinander unabhängige Bremsen verfügen. Hinzu kommen eine Lenk- oder Haltestange, eine helltönende Klingel, weißer Scheinwerfer und weißer Rückstrahler vorn, rote Schlussleuchte und roter Rückstrahler hinten sowie seitlich gelbe Rückstrahler oder weiße Reflexringe an Reifen bzw. Felgen. Nach neuem Recht sind außerdem Fahrtrichtungsanzeiger vorn und hinten sowie Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Fabrikschild vorgeschrieben. Für Fahrzeuge, die bis zum 31. März 2026 erstmals in Verkehr gekommen sind, gelten die bisherigen Bauvorschriften; für Typen mit Genehmigung vor dem 1. April 2026, die vor dem 1. Januar 2027 in Verkehr kommen, gilt die alte Fassung von § 5 Abs. 4 bis 31. Dezember 2026 (§ 15 Abs. 3 und 4 eKFV).

Versicherungspflicht und Versicherungskennzeichen

Jeder zugelassene E-Scooter braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung, nachgewiesen durch das kleine Versicherungskennzeichen am Heck. Das Versicherungsjahr läuft vom 1. März bis Ende Februar — danach muss die Plakette erneuert werden. Den Schutz schließen Sie mit der ABE-Nummer bei vielen Kfz-Versicherern ab, oft online. Die Kosten legt jeder Versicherer selbst fest.

Wo Sie fahren dürfen — und wo nicht

Die Grundregel ist einfach: Ist ein Radweg, Radfahrstreifen oder eine Fahrradstraße vorhanden, müssen Sie diese nutzen. Fehlt eine solche Infrastruktur, fahren Sie auf der Fahrbahn. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu, sofern kein Zusatzschild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ das Befahren ausdrücklich erlaubt. Das Fahren zu zweit ist verboten, ebenso das Nebeneinanderfahren. In Einbahnstraßen gelten die gleichen Ausnahmen wie für Radfahrer.

Promillegrenzen und Bußgelder

Beim Alkohol gelten dieselben Grenzen wie für Autofahrer: Ab 0,5 Promille (oder 0,25 mg/l Atemalkohol) handeln Sie ordnungswidrig, es drohen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot (§ 24a Abs. 1 StVG). Wer infolge von Alkohol nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, macht sich strafbar (§ 316 StGB) – das kann auch unterhalb von 0,5 Promille der Fall sein. In der Probezeit und vor dem 21. Geburtstag gilt ein Alkoholverbot: Sie dürfen als Fahrer weder Alkohol trinken noch unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks losfahren (§ 24c StVG). Wer ohne ABE fährt, riskiert ein empfindliches Bußgeld, Fahren auf dem Gehweg kostet ein geringeres, aber spürbares Bußgeld — und Fahren ohne Versicherung ist eine Straftat.

Für wen lohnt sich ein zugelassener E-Scooter?

Berufspendler

Für die letzte Meile zwischen Haltestelle und Arbeitsplatz ist ein zugelassener Klapp-Scooter ideal. Achten Sie auf geringes Gewicht, kompaktes Klappmaß und eine Reichweite, die Ihren Arbeitsweg mit Reserve abdeckt.

Studierende

Günstig, wendig und schnell am Hörsaal: Für den Campus-Alltag genügt oft ein preiswertes Einsteigermodell mit ABE. Wichtig ist ein gutes Schloss, da E-Scooter an Hochschulen ein beliebtes Diebstahlziel sind.

Gelegenheitsfahrer

Wer nur ab und zu kurze Wege zurücklegt, braucht keine Höchstreichweite. Ein robustes, einfach zu wartendes Modell mit zuverlässigen Bremsen reicht völlig — die jährliche Versicherung ist auch hier Pflicht.

Experten-Tipps für den legalen Betrieb

  • Kennzeichen rechtzeitig erneuern: Bewahren Sie den Versicherungsschein griffbereit auf und denken Sie jedes Jahr an den 1. März — Plakette und Bescheinigung verlieren mit Ablauf des Verkehrsjahres (Ende Februar) ihre Gültigkeit.
  • ABE-Dokument mitführen: Bei einer Polizeikontrolle sollten Sie die Allgemeine Betriebserlaubnis vorzeigen können.
  • Kein Tuning: Änderungen, durch die die genehmigte Fahrzeugart geändert wird oder eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist – etwa mehr als 20 km/h –, lassen die Betriebserlaubnis erlöschen (§ 2 Abs. 3 eKFV, § 19 Abs. 2 StVZO). Welche Folgen das für den Versicherungsschutz hat, regelt Ihr Versicherungsvertrag.
  • Beleuchtung kontrollieren: Front- und Rücklicht müssen funktionieren — gerade in der dunklen Jahreszeit ist das nicht nur Pflicht, sondern lebenswichtig.
  • Helm tragen: Auch ohne gesetzliche Pflicht kann ein Helm vor schweren Kopfverletzungen schützen.

Versicherungskennzeichen beantragen — Schritt für Schritt

Der Weg vom gekauften E-Scooter zum legal versicherten Fahrzeug ist unkompliziert. Wir führen Sie durch die einzelnen Schritte, damit Sie nichts vergessen.

1. ABE-Dokument bereitlegen

Nach dem Kauf liegt Ihrem Scooter die Allgemeine Betriebserlaubnis mit einer eindeutigen Typenschildnummer bei. Diese Nummer ist die Grundlage für den Versicherungsabschluss. Fehlt das Dokument, wenden Sie sich umgehend an den Händler — ohne ABE-Nachweis bekommen Sie kein Kennzeichen.

2. Versicherung auswählen

Nahezu jeder große Kfz-Versicherer bietet eine Haftpflicht für Elektrokleinstfahrzeuge an. Die Tarife unterscheiden sich vor allem nach Alter des Fahrers und Versicherungsumfang. Vergleichen Sie die Angebote: Eine reine Haftpflicht ist Pflicht, eine optionale Teilkasko kann sich bei teuren Modellen gegen Diebstahl lohnen.

3. Online abschließen und Plakette erhalten

Den Abschluss erledigen Sie meist komplett online: ABE-Nummer und Personaldaten eingeben, Tarif wählen, bezahlen. Die Versicherungsplakette erhalten Sie vom Versicherer: ein Aufkleber mit fälschungserschwerendem Hologramm. Bewahren Sie den Versicherungsschein gut auf.

4. Kennzeichen anbringen und Termin merken

Kleben Sie die Plakette fest an die Rückseite des Scooters, möglichst unter der Schlussleuchte. Wichtig: Plakette und Bescheinigung verlieren mit Ablauf des Verkehrsjahres (Ende Februar) ihre Gültigkeit. Denken Sie jedes Jahr rechtzeitig an die neue Plakette zum 1. März. Wer ein Fahrzeug ohne bestehende Haftpflichtversicherung gebraucht, macht sich strafbar (§ 6 Abs. 1, § 30 PflVG).

Reichweite im Alltag: Was zugelassene Scooter wirklich schaffen

Die auf der Verpackung beworbene Reichweite ist fast immer ein Idealwert, ermittelt unter Laborbedingungen: leichter Fahrer, ebene Strecke, milde Temperatur, konstant niedriges Tempo. Im echten Pendleralltag liegt die nutzbare Reichweite meist spürbar darunter; wie weit, hängt von Fahrer, Strecke und Temperatur ab. Wer das einplant, vermeidet die unangenehme Überraschung, auf den letzten Metern schieben zu müssen.

Mehrere Faktoren ziehen an der Reichweite: Ihr Körpergewicht und mitgeführtes Gepäck, Steigungen und Gegenwind, die Außentemperatur sowie ein zügiger, von häufigem Anfahren geprägter Fahrstil. Im Winter kommt hinzu, dass Lithium-Ionen-Akkus bei Kälte deutlich weniger Energie abgeben — die nutzbare Reichweite kann spürbar sinken. Planen Sie Ihre Modellwahl deshalb mit Reserve: Wählen Sie einen Akku, der Ihre typische Tagesstrecke auch bei Kälte und nach Jahren der Nutzung noch bequem abdeckt.

Wer regelmäßig längere Strecken fährt, sollte zu einem Modell mit großem Akku greifen. Unter den Modellen mit KBA-Eintrag nennt der Anbieter des NAVEE GT3 D die größte Reichweite. Eine detaillierte Gegenüberstellung der Modelle finden Sie in unserer Kaufberatung E-Scooter mit Straßenzulassung im Vergleich.

Was kostet ein zugelassener E-Scooter im Betrieb?

Neben dem Anschaffungspreis fallen bei einem zugelassenen E-Scooter laufende Kosten an, die jedoch erfreulich niedrig bleiben. Der größte Posten ist die Pflicht-Haftpflichtversicherung mit einem Jahresbeitrag, der je nach Anbieter und Alter des Fahrers variiert. Die Stromkosten für eine Ladung fallen dagegen vergleichsweise gering aus; sie hängen von Akkugröße und Strompreis ab.

Hinzu kommen Verschleißteile: Bremsbeläge, Reifen und Griffe schlagen je nach Nutzungsintensität zu Buche. Der Akku ist das teuerste Bauteil; wie lange er hält, hängt von Pflege, Nutzung und Temperatur ab. Wie sich die Gesamtkosten im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln darstellen, hängt stark von Ihrer Strecke und Ihrem Modell ab und lässt sich nicht pauschal beziffern. Tipps, wie Sie Akku und Verschleißteile schonen, finden Sie in unserem Ratgeber-Bereich.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine ABE und warum braucht mein E-Scooter eine?
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist eine Genehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), die bestätigt, dass ein E-Scooter alle Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) erfüllt. Ohne ABE darf ein E-Scooter nicht auf öffentlichen Straßen, Radwegen oder Gehwegen gefahren werden. Die ABE stellt sicher, dass der Scooter maximal 20 km/h fährt, über zwei unabhängige Bremsen verfügt, eine Beleuchtungsanlage hat und weitere Sicherheitsstandards erfüllt.
Wo darf ich mit einem zugelassenen E-Scooter fahren?
E-Scooter mit Straßenzulassung dürfen auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen gefahren werden. Sind keine Radwege vorhanden, muss die Fahrbahn benutzt werden. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist das Fahren grundsätzlich verboten, es sei denn, ein Zusatzschild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt dies ausdrücklich. In Einbahnstraßen gelten die gleichen Regeln wie für Fahrräder.
Welche Versicherung brauche ich für meinen E-Scooter?
Für jeden E-Scooter mit Straßenzulassung ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht. Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen (die kleine Plakette am Heck), das jährlich zum 1. März erneuert werden muss. Die Kosten legt jeder Versicherer selbst fest; sie hängen unter anderem vom Alter des Fahrers ab. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ist optional, kann sich aber bei teuren Modellen lohnen.
Was passiert, wenn ich ohne Zulassung auf der Straße fahre?
Das Fahren eines E-Scooters ohne ABE auf öffentlichen Wegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem spürbaren Bußgeld geahndet werden. Fahren ohne Versicherungsschutz ist sogar eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. Zusätzlich haften Sie bei einem Unfall vollständig selbst für alle Schäden — und die können sehr hohe Summen erreichen.
Ab welchem Alter darf ich einen zugelassenen E-Scooter fahren?
Das Mindestalter für E-Scooter mit Straßenzulassung liegt in Deutschland bei 14 Jahren. Führen dürfen Elektrokleinstfahrzeuge Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben (§ 3 eKFV). Ein Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung ist nicht nötig (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a FeV).
Wie erkenne ich beim Kauf, ob ein E-Scooter wirklich eine ABE hat?
Achten Sie darauf, dass die ABE explizit in der Produktbeschreibung genannt wird und dem Roller ein ABE-Dokument mit Typenschildnummer beiliegt. Seriöse Anbieter geben die ABE-Nummer an. Vorsicht bei sehr günstigen oder leistungsstarken Modellen aus dem Ausland: Werden über 20 km/h oder über 500 Watt Nennleistung beworben, ist eine deutsche Straßenzulassung praktisch ausgeschlossen.
Verliert mein E-Scooter die Zulassung, wenn ich ihn tune?
Das hängt von der Änderung ab. Änderungen, durch die die genehmigte Fahrzeugart geändert wird oder eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist – etwa mehr als 20 km/h –, lassen die Betriebserlaubnis erlöschen. Dann darf der Scooter nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren (§ 2 Abs. 3 eKFV, § 19 Abs. 2 StVZO). Welche Folgen das für den Versicherungsschutz hat, regelt Ihr Versicherungsvertrag.
Brauche ich für meinen E-Scooter einen Führerschein oder eine Prüfbescheinigung?
Nein. Für E-Scooter mit Straßenzulassung ist in Deutschland weder ein Führerschein noch eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich. Voraussetzung ist lediglich ein Mindestalter von 14 Jahren sowie eine gültige Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen. Damit ist der E-Scooter eines der am einfachsten zugänglichen motorisierten Verkehrsmittel — gerade für Jugendliche und Menschen ohne Pkw-Führerschein eine attraktive Mobilitätslösung.
Darf ich meinen zugelassenen E-Scooter überall abstellen?
E-Scooter dürfen grundsätzlich auf Gehwegen abgestellt werden, solange sie andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern. Stellen Sie Ihren Roller immer so ab, dass Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen ungehindert vorbeikommen. Viele Städte haben inzwischen ausgewiesene Abstellzonen oder lokale Parkverbote für Elektrokleinstfahrzeuge eingeführt — achten Sie auf entsprechende Beschilderung. Falsch oder behindernd abgestellte Scooter können kostenpflichtig umgesetzt werden. Ein gutes Schloss schützt zusätzlich vor Diebstahl, der gerade in Großstädten ein verbreitetes Problem ist.
Was ist der Unterschied zwischen einem E-Scooter und einem E-Roller mit Sitz?
Ein klassischer E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeug) fällt unter die eKFV: max. 20 km/h, ohne Führerschein ab 14 Jahren, mit Versicherungskennzeichen. Ein E-Roller mit Sitz, der nicht selbstbalancierend ist, oder ein Fahrzeug mit mehr als 20 km/h fällt nicht unter die eKFV. Dann gelten andere Regeln: je nach Fahrzeugklasse Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung, anderes Mindestalter und für Krafträder über 20 km/h Helmpflicht (§ 21a Abs. 2 StVO). Achten Sie beim Kauf genau auf die Fahrzeugklasse, damit Sie wissen, welche Vorschriften für Sie gelten.